

Die dienstspezifischen Richtlinien für die Nutzung des Münchner Wissenschaftsnetzes und des Dienstes MWN-PC sind zu beachten.
Nutzungsbedingungen:
Die Kundenorganisation stellt die vor-Ort Betreuungskapazität, d.h. den 1st Level Support für Endnutzerinnen und zwei Ansprechpartnerinnen (incl. Vertretung), als Schnittstelle zu den LRZ-Service-Verantwortlichen, zur Verfügung.
Es kann nur Client Hardware mit umfassender Treiberversorgung durch den Hersteller an das Life Cycle Management angebunden werden. Die Beschaffung der geeigneten Treibersoftware obliegt der Kundenorganisation.
Mitwirkungspflicht der Kundenorganisation:
Die Vor-Ort Betreuung der Kundenorganisation ist zuständig für die Betreuung der Arbeitsplatz-PCs in den Bereichen:
Die korrekte Lizenzierung der Client-Systeme liegt ausschließlich in der Verantwortung der Kundenorganisation.
Bei Verletzung der Sorgfaltspflicht behält sich das LRZ das Recht vor, Rechnerkonten aus der Domäne zu entfernen.
Mindestanzahl an Clients:
Die Mindestanzahl an managed Clients zur Einrichtung eines Mandanten beträgt 50. Bestandskunden sind von der Mindestanzahl ausgenommen.
Lizenzkosten:
Die korrekte Lizenzierung der Client-Systeme hinsichtlich Betriebssystem, Client Access Lizenzen für Windows Server und Applikationen, liegt ausschließlich in der Verantwortung der Kundenorganisation und ist von dieser ordnungsgemäß durchzuführen. Für diesen Service werden je Client folgende Lizenzen benötigt:
Die Lizenzen können über das LRZ erworben werden. Die Kosten für die Lizenzierung der notwendigen Server‐Systeme trägt das LRZ.
Dieser Dienst wird den Nutzerklassen 1, 2, 3 zur Verfügung gestellt. Hierbei sind von den einzelnen Nutzerklassen folgende Gebühren zu tragen.
Nutzerklasse | Kostensatz |
---|---|
1 | Selbstkosten (Betriebs- + Investitionskosten) |
2 | Selbstkosten (Betriebs- + Investitionskosten) |
3 | Selbstkosten (Betriebs- + Investitionskosten) |
4 | Nicht verfügbar |
5 | Nicht verfügbar |
6 | Nicht verfügbar |
Die Berechnung der Dienstnutzung erfolgt nach den jeweilig gültigen Gebührensätzen (Preise pro Jahr und Gerät, ohne Lizenzkosten). Für die initialen Projektaufwände erfolgt ggfs. eine aufwandsgerechte Abrechnung, nach Freigabe durch die Kundenorganisation.
Gebühr pro Stück = Normierungsfaktor * (1-log(X/Xlimit; LogBasis))
| |
---|---|
LogBasis | 5 |
Xlimit | 15.000 |
Normierungsfaktor | 13,1907 |
Normierungspreis 1. St. | auf Anfrage |
Personalkosten | |
---|---|
Stundensatz | auf Anfrage |