

Das Münchner Wissenschaftsnetz (MWN) verbindet in der Münchner Region Gebäude der Münchner Hochschulen (LMU, TUM, Hochschule München, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf etc.) und anderer wissenschaftlicher Einrichtungen mittels einem skalierbaren und hochredundanten Datennetz.
Die Nutzung des MWN kann für eine Institution aus den folgenden Gründen sinnvoll sein:
Das Münchner Wissenschaftsnetz ist ein Ethernet-basiertes IP-Netz, das die verschiedenen Standorte der Hochschuleinrichtungen miteinander verbindet. Die Kernnetzstandorte sind physisch redundant über Glasfaserstrecken mit mindestens 25 Gbit/s, im Allgemeinen 100 Gbit/s verbunden, und verfügen über unterbrechungsfreie Stromversorgungen und einen physikalischen Zugangsschutz.
An die Kernnetzstandorte sind die Standorte der Einrichtungen mit Bandbreiten zwischen 1 Gbit/s und 100 Gbit/s angebunden. Hierzu kommen neben eigenen oder angemieteten Glasfaserverbindungen auch gemanagte Verbindungen (Ethernet) zum Einsatz. In Sonderfällen können auch andere Technologien (IP-Anschlüsse anderer Provider, DSL, Funk) verwendet werden.
Je nach Bedarf der Einrichtung kann ein Kundenstandort nicht-redundant, komponentenredundant oder geographisch redundant über unterschiedliche Leitungswege angebunden werden.
Es werden die Protokolle IPv4 und IPv6 unterstützt. Der Datenverkehr der angeschlossenen Institutionen wird gleichberechtigt mit dem aller Anschlüsse ("Best Effort") behandelt.
Eine ausschließliche Nutzung des MWN als Transitnetz ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist die Realisierung individuell mit dem LRZ abzustimmen. Die Nutzung als Transitnetz ist im Allgemeinen als eigene Routinginstanz realisiert (Layer3-VPN, VRF). Der Transport von Layer2 (Ethernet-VLANs) ist in Sonderfällen möglich.
Die Verfügbarkeit des MWN-Backbone ist unter: https://monitoring.mwn.de/infovista/mwn-availability.html zu finden.
Wartungszeiten: Jeden Dienstag und Donnerstag von 7:00 bis 9:00 Uhr.
Das MWN wird möglichst störungs- und unterbrechungsfrei betrieben. Zur Durchführung von geplanten Routinewartungen, Aufbau- und Installationsarbeiten sowie für Software- und Hardware-Aktualisierungen werden feste Wartungszeiten („Wartungsfenster“) reserviert. Wartungsfenster werden grundsätzlich nur bei Bedarf in Anspruch genommen unter Berücksichtigung der Anforderung, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
Notfall-Wartungsmaßnahmen aus gegebenem Anlass (z. B. CERT-Sicherheitshinweis) werden vom LRZ unverzüglich ausgeführt, um die Sicherheit des MWN zu gewährleisten. Über den Notfall und die durchgeführten Wartungsmaßnahmen sowie deren voraussichtliche Dauer und den Zweck wird unverzüglich über entsprechend definierte Mechanismen informiert.
Geplante Unterbrechungen (geschätzter Zeitpunkt, Dauer und betroffene Bereiche oder Dienste) werden mindestens einen Tag vorher bekannt gegeben. Die Ankündigungen erfolgen über
Einrichtungszeiten: 2 Wochen nach Vorliegen aller Voraussetzungen
Voraussetzungen sind z. B. die Installation der Zugangsleitung sowie das Vorhandensein der notwendigen Interfaces.
Zur Nutzung des WiN-Internetanschlusses ist der Abschluss eines Dienstleistungspaketes beim DFN Voraussetzung. Oftmals ist ein solcher bereits von übergeordneten Einrichtungen abgeschlossen worden. Siehe https://www.dfn.de/dienste/entgelte/
Für die Installation der Zugangsleitung zum MWN sind in vielen Fällen Installationsarbeiten im Gebäude nötig. Dafür ist unter Umständen eine Genehmigung des Gebäudeeigentümers (eine Gebäudeeigentümererklärung, GEE) nötig.
Dieser Dienst wird den folgenden Nutzerklassen zur Verfügung gestellt. Hierbei sind von den einzelnen Nutzerklassen folgende Gebühren zu tragen:
Nutzerklasse | Kostensatz |
---|---|
1 | Frei |
2 | Grundversorgung |
3 | Selbstkosten (Betriebs- + Investitionskosten) |
4 | Selbstkosten (Betriebs- + Investitionskosten) |
5 | Selbstkosten (Betriebs- + Investitionskosten) |
6 | Vollkosten (Selbst- + Gemeinkosten) |
Gebührenbestandteile:
Die Gebühren werden jährlich ermittelt, indem die Gesamtkosten des MWN durch die Anzahl der Interfaces der Backbone Router geteilt werden. Es gelten hierfür folgende Gebühren:
Übertragungsrate | Betriebskosten | Selbstkosten | Vollkosten |
---|---|---|---|
100 Mbit/s | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
1 Gbit/s | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
10 Gbit/s | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
25 Gbit/s | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
40 Gbit/s | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
Geringfügiger Datenverkehr pro Endgerät pro Jahr | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
Bei kleinsten Institutionen (mit bis zu 10 Geräten) besteht die Möglichkeit, nach Absprache mit dem LRZ, die Gebühren nicht über die Anbindungsgeschwindigkeit zu fixieren, sondern die Anzahl der anzuschließenden Endgeräte als Maß für die Gebührenermittlung heranzuziehen.
In diesen Gebühren sind (falls gewünscht) folgende Dienstleistungen des LRZ enthalten:
Bandbreitenanteil für den Versorgeranschluss des LRZ am Deutschen Wissenschaftsnetz (X-WiN).
Die Kosten für die Anschlussbandbreite am Versorgeranschluss werden grundsätzlich mit der Bandbreite des Anschlusses ans MWN berechnet. Wenn durch technische Mittel seitens des LRZ sichergestellt werden kann, dass der X-WiN Uplink nicht oder nicht mit voller Bandbreite benutzt werden kann, kann der Bandbreitenanteil reduziert werden.
Bandbreitenanteil für den Versorgeranschluss am Wissenschaftsnetz | Selbstkosten |
---|---|
Kosten pro 1 Gbit/s Anschlussbandbreite | auf Anfrage |
Gebühren für die WiN-Nutzung: Soll das Internet über den bestehenden WiN-Anschluss des MWN genutzt werden, so ist dies im Rahmen des Versorgeranschlusses des LRZ am Wissenschaftsnetz möglich. Hier entstehen weitere Gebühren, durch einen sogenannten Dienstanschluss. Die Gebühren dafür sind an den DFN zu zahlen, siehe: https://www.dfn.de/dienste/entgelte/. Dazu ist ein separater Vertrag mit dem DFN zu schließen. Oftmals ist ein solcher bereits von übergeordneten Einrichtungen abgeschlossen worden.
Einmalige Anschlusskosten: Für das zusätzlich benötigte Interface im Router oder Switch, an dem die anzuschließende Einrichtung angeschlossen ist, sind einmalig diese Kosten zu zahlen. Grundsätzlich wird ein vom LRZ betriebenes Abschlussgerät (Überwachungsswitch) am Kundenstandort benötigt.
Kosten für die Zubringerleitung: Die Art der Zubringerleitung muss individuell mit dem LRZ vereinbart werden. Die Kosten der Zubringerleitung sind grundsätzlich von der anzuschließenden Institution selbst zu tragen. Diese Kosten können monatlich (z. B. LWL-Strecke), einmalig (z. B. Installation einer LWL-Strecke auf privatem Grund) oder gar nicht (Sitz der Institution in einem Hochschul-Gebäude) anfallen. Das LRZ unterstützt bei der Auswahl und Beantragung der Leitung.
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