

Der Kunde kann mehrere Versionen der gesicherten Dateien vom Server jederzeit wieder abrufen.
Details zur Aufbewahrungsdauer, Anzahl der Versionen, Häufigkeit der Sicherungen usw. sind in den “Richtlinien zur Nutzung des Archiv- und Backupsystems” beschrieben. Dort werden auch die Regelungen zu Wartungszeiten und Support durch das LRZ beschrieben, sowie die Mitwirkungspflicht des Kunden. Zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen zählen u.a.:
Die Daten werden in der Regel auf Bändern gespeichert. In begründeten Fällen können besonders wichtige Daten bei Eignung auch dauerhaft auf Platte gehalten werden (backup to disk), um die Rückholzeiten zu verkürzen.
Unter der Voraussetzung einer normalen Dienstnutzung (im Sinne einer Grundversorgung) übernimmt das LRZ für satzungsgemäße Nutzer in der Regel die anfallenden Kosten (Investitions- und Betriebskosten), sofern diese durch Mittel im Haushalt des LRZ abgesichert worden sind. Das LRZ ist auch für die rechtzeitige Vorlage der hierbei notwendigen Anträge (Forschungsgroßgeräte nach §91b GG bzw. Großgeräte der Länder nach §143c GG) zuständig. Dies setzt voraus, dass entsprechende Wünsche und Änderungen rechtzeitig angezeigt werden, damit sie in entsprechende Vorplanungen (Haushaltsansätze) und Anträge (z.B. Großgeräte-Anträge) einfließen können.
Periodisch wird abgeschätzt, welche Speicherkapazität für die nächsten beiden Jahre zur Verfügung stehen wird. Dies schließt Erweiterungen durch Eigenmittel und Umsetzung von Großgeräteanträgen mit ein. Diese Kapazität wird als Grundversorgung den Nutzern der Klasse 1, also TUM, LMU und Bayerischer Akademie der Wissenschaften, gebührenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Grundversorgung umfasst die Bereitstellung der Kapazität und der Software(-lizenzen) für eine zeitgemäße automatische Datensicherung für
Zur Grundversorgung gehört auch die längerfristige Aufbewahrung von Daten (Archivierung, Voreinstellung 10 Jahre) und langfristige Aufbewahrung (Größenordnung 30 Jahre).
Übersteigt die Speicherbelegung einer Organisation/Einrichtung die Grundversorgungskapazitäten, fallen für den Mehrbedarf die Selbstkosten an. Den Universitäten kann zur Speicherung ihrer Backup- und Archivdaten für das Jahr 2025 eine Gesamtkapazität von je 50 PiB als Grundversorgung zur Verfügung gestellt werden. Unter der Annahme, dass der jährliche Wachstumsfaktor 1,15 nicht übersteigt, sollten damit für die Universitäten in Nutzerklasse 1 keine oder keine nennenswerten zusätzlichen Gebühren anfallen.
Eine monatliche Verfügbarkeit des Service von mindestens 95% wird angestrebt.
Zugang zum Münchner Wissenschaftsnetz
Die dienstspezifischen Richtlinien für die Nutzung des Münchner Wissenschaftsnetzes https://www.lrz.de/wir/regelwerk/richtlinien_mwn/ und des Backup und Archivierungsdienstes https://doku.lrz.de/benutzungsrichtlinien-11475999.html sind zu beachten.
Dieser Dienst wird den folgenden Nutzerklassen zur Verfügung gestellt. Hierbei sind von den einzelnen Nutzerklassen folgende Gebühren zu tragen:
Nutzerklasse | Kostensatz |
---|---|
1 | G (gebührenfreie Grundversorgung), darüber hinaus Selbstkosten (Betriebs- + Investitionskosten) |
2 | Selbstkosten (Betriebs- + Investitionskosten) |
3 | Selbstkosten (Betriebs- + Investitionskosten) |
4 | Selbstkosten (Betriebs- + Investitionskosten) |
5 | Nicht verfügbar |
6 | Nicht verfügbar |
Die Gebühren K für die Nutzung des Diensts werden jeweils zu Beginn des Jahres für das vergangene Kalenderjahr in Rechnung gestellt. Sie werden auf der Basis der eingehenden und der gespeicherten Datenmenge (Archiv und Backup) erhoben:
K = (Meingehend + Mgespeichert) * P
Mgespeichert ist die durchschnittliche Datenmenge jeweils zum Monatsende.
Meingehend ist die Summe aller im Laufe der 12 Monate eingegangenen Daten.
Für Backup- bzw. Archivdaten gelten unterschiedliche Gebührensätze P:
Nutzungsart | Gebühren P pro TiB und Jahr (für eingehende und gespeicherte Daten) |
---|---|
Archiv | auf Anfrage |
Backup | auf Anfrage |
Leibniz-Rechenzentrum
der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
Boltzmannstraße 1
85748 Garching