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Backup und Archivierung

Leistungsumfang und Leistungsspezifika

Der Kunde kann mehrere Versionen der gesicherten Dateien vom Server jederzeit wieder abrufen. 

Details zur Aufbewahrungsdauer, Anzahl der Versionen, Häufigkeit der Sicherungen usw. sind in den “Richtlinien zur Nutzung des Archiv- und Backupsystems” beschrieben. Dort werden auch die Regelungen zu Wartungszeiten und Support durch das LRZ beschrieben, sowie die Mitwirkungspflicht des Kunden. Zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen zählen u.a.: 

  • Unterbringung aller Speichersysteme in speziell dafür gebauten Räumen des Rechenzentrums mit geeigneter Klimatisierung (konstante, optimale Feuchtigkeit und Temperatur), Brandschutz, restriktive Zutrittskontrolle, usw. 
  • Nutzung redundanter Systeme, soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, zur Minimierung des Ausfallrisikos. 
  • Einsatz qualitativ hochwertiger Komponenten und Systembestandteile bewährter Hersteller zur Minimierung des Ausfallrisikos. Ausschließliche Verwendung von hochwertigen Datenmedien und gleichermaßen hochwertigen Laufwerken bekannt zuverlässiger Hersteller. 
  • Doppelte Datenhaltung für alle Archiv-Dateien, mit automatischer Speicherung von Kopien an einem entfernten Rechenzentrum. 
  • Regelmäßiges Umkopieren der Bänder (technische Migration). 
  • Vielfache Absicherung der Metadaten (z.B. mittels RAID 6/RAID DP). Weiterhin wird zur Minimierung des Risikos eines Datenverlusts mehrmals täglich ein Backup der Metadaten erstellt. 
  • Soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, regelmäßiger Ausbau und Erweiterung der Systeme, z.B. Serverkapazitäten, Bandlaufwerke, Tape-Library, Netzanbindung und sonstiger relevanter Ressourcen zur Vermeidung von Überlastungen oder Engpässen. 
  • Kontinuierliche technische Upgrades aller Systeme. 

Die Daten werden in der Regel auf Bändern gespeichert. In begründeten Fällen können besonders wichtige Daten bei Eignung auch dauerhaft auf Platte gehalten werden (backup to disk), um die Rückholzeiten zu verkürzen.

Leistungsspezifika / Service Parameter

Definition der Grundversorgung bei Datensicherung und Archivierung 

Unter der Voraussetzung einer normalen Dienstnutzung (im Sinne einer Grundversorgung) übernimmt das LRZ für satzungsgemäße Nutzer in der Regel die anfallenden Kosten (Investitions- und Betriebskosten), sofern diese durch Mittel im Haushalt des LRZ abgesichert worden sind. Das LRZ ist auch für die rechtzeitige Vorlage der hierbei notwendigen Anträge (Forschungsgroßgeräte nach §91b GG bzw. Großgeräte der Länder nach §143c GG) zuständig. Dies setzt voraus, dass entsprechende Wünsche und Änderungen rechtzeitig angezeigt werden, damit sie in entsprechende Vorplanungen (Haushaltsansätze) und Anträge (z.B. Großgeräte-Anträge) einfließen können. 

Periodisch wird abgeschätzt, welche Speicherkapazität für die nächsten beiden Jahre zur Verfügung stehen wird. Dies schließt Erweiterungen durch Eigenmittel und Umsetzung von Großgeräteanträgen mit ein. Diese Kapazität wird als Grundversorgung den Nutzern der Klasse 1, also TUM, LMU und Bayerischer Akademie der Wissenschaften, gebührenfrei zur Verfügung gestellt. 

Die Grundversorgung umfasst die Bereitstellung der Kapazität und der Software(-lizenzen) für eine zeitgemäße automatische Datensicherung für 

  • Fileserver 
  • Anwendungsserver 
  • Desktopsysteme inkl. Notebooks, soweit betriebsrelevant 

Zur Grundversorgung gehört auch die längerfristige Aufbewahrung von Daten (Archivierung, Voreinstellung 10 Jahre) und langfristige Aufbewahrung (Größenordnung 30 Jahre). 

Übersteigt die Speicherbelegung einer Organisation/Einrichtung die Grundversorgungskapazitäten, fallen für den Mehrbedarf die Selbstkosten an. Den Universitäten kann zur Speicherung ihrer Backup- und Archivdaten für das Jahr 2025 eine Gesamtkapazität von je 50 PiB als Grundversorgung zur Verfügung gestellt werden. Unter der Annahme, dass der jährliche Wachstumsfaktor 1,15 nicht übersteigt, sollten damit für die Universitäten in Nutzerklasse 1 keine oder keine nennenswerten zusätzlichen Gebühren anfallen. 

Verfügbarkeit 

Eine monatliche Verfügbarkeit des Service von mindestens 95% wird angestrebt.

Voraussetzungen

Zugang zum Münchner Wissenschaftsnetz 

Benutzungsrichtlinien 

Die dienstspezifischen Richtlinien für die Nutzung des Münchner Wissenschaftsnetzes https://www.lrz.de/wir/regelwerk/richtlinien_mwn/ und des Backup und Archivierungsdienstes https://doku.lrz.de/benutzungsrichtlinien-11475999.html sind zu beachten.

Nutzer / Kunden

Dieser Dienst wird den folgenden Nutzerklassen zur Verfügung gestellt. Hierbei sind von den einzelnen Nutzerklassen folgende Gebühren zu tragen:

NutzerklasseKostensatz
1G (gebührenfreie Grundversorgung),
darüber hinaus Selbstkosten (Betriebs- + Investitionskosten)
2Selbstkosten (Betriebs- + Investitionskosten)
3Selbstkosten (Betriebs- + Investitionskosten)
4Selbstkosten (Betriebs- + Investitionskosten)
5Nicht verfügbar
6Nicht verfügbar

Gebühren

Die Gebühren K für die Nutzung des Diensts werden jeweils zu Beginn des Jahres für das vergangene Kalenderjahr in Rechnung gestellt. Sie werden auf der Basis der eingehenden und der gespeicherten Datenmenge (Archiv und Backup) erhoben: 

K = (Meingehend + Mgespeichert) * P 

Mgespeichert ist die durchschnittliche Datenmenge jeweils zum Monatsende. 
Meingehend ist die Summe aller im Laufe der 12 Monate eingegangenen Daten. 

Für Backup- bzw. Archivdaten gelten unterschiedliche Gebührensätze P:

NutzungsartGebühren P pro TiB und Jahr 
(für eingehende und gespeicherte Daten)
Archivauf Anfrage
Backupauf Anfrage