

Das LRZ betreibt als Cloud Storage hochverfügbare, weitgehend skalierbare, leistungsstarke Speichersysteme in zutrittsgesicherten, voll klimatisierten Räumen des Rechenzentrums (Private Cloud). Die Datensicherheit wird durch mehrstufige Sicherungsverfahren gewährleistet. Mit dem Cloud Storage bietet das LRZ Mitarbeitern und Studierenden der Münchner Universitäten und weiteren Einrichtungen, die zum nutzungsberechtigten Kundenkreis des LRZ gehören, zentrale, sichere Dateidienste an. Auf den Cloud Storage kann innerhalb des Münchner Wissenschaftsnetzes durch direktes Einbinden in das jeweilige Dateisystem des Nutzers und/oder unter Verwendung einer Web-Schnittstelle zugegriffen werden.
Die Speicherklassen unterscheiden sich primär im Grad der Ausfallsicherheit. In allen Speicherklassen können zwei bzw. drei Platten gleichzeitig ausfallen, ohne dass es zu Datenverlusten kommt. Alle Speicherklassen verfügen über redundante Storage Controller. Bei einem Cluster mit redundanten Storage Controllern, kann ein Storage Controller ausfallen, ohne dass es zu Unterbrechungen im Zugriff kommt.
Das Zugriffsprotokoll ist im Regelfall CIFS. Wenn der Speicher für andere Dienste und Anwendungen des Kunden genutzt wird, die ebenfalls am LRZ betrieben werden, können die Daten für diese Anwendungen auch über NFS (Version 3) bereitgestellt werden. Diese NFS-Datenbereiche werden nicht zusätzlich auf Tertiärspeicher (Bänder) gesichert.
Zum Schutz gegen Ransomware/Kryptotrojaner wird eine Software eingesetzt, die in Echtzeit alle Speichersystem-Transaktionen hinsichtlich Auffälligkeiten analysiert und den Zugriff betroffener Anwenderinnen beim Erkennen von Anomalien blockiert, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Weitere Details oder Abweichungen vom Standardangebot werden bei Bedarf in einem individuellen Angebot in Absprache mit dem Kunden festgelegt.
Die nutzende Einrichtung übernimmt eigenständig den 1st Level Support. Als 2nd Level Support steht der Servicedesk des LRZ zur Verfügung. Hartnäckige Problemfälle werden gegebenenfalls an den 3rd Level Support (Hersteller) weitergegeben.
Unter der Voraussetzung einer normalen Dienstnutzung im Sinne einer Grundversorgung übernimmt das LRZ für die Nutzer der Nutzerklasse (1) soweit möglich die anfallenden Kosten (Investitions- und Betriebskosten), sofern diese durch Mittel im Haushalt des LRZ abgesichert worden sind. Das LRZ ist auch für die rechtzeitige Vorlage der hierbei notwendigen Anträge (Forschungsgroßgeräte nach §91b GG bzw. Großgeräte der Länder nach §143c GG) zuständig. Dies setzt voraus, dass entsprechende Wünsche und Änderungen rechtzeitig angezeigt werden, damit sie in entsprechende Vorplanungen (Haushaltsansätze) und Anträge (z.B. Großgeräte-Anträge) einfließen können.
Das LRZ beschafft die Infrastruktur zur Bereitstellung des Speichers sowie ein Basiskontingent an Plattenplatz und verteilt diesen Platz an seine Kunden der Klasse (1). Dadurch definiert sich die Grundversorgung. Was an Bedarf darüber hinausgeht, d.h. was nicht vom Haushalt des LRZ getragen bzw. durch entsprechende Großgeräteanträge abgedeckt werden kann, muss von den Kunden extra bezahlt werden. Die Quantifizierung der Grundversorgung wird jeweils zum Wechsel des Abrechnungsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Für dieses Abrechnungsjahr werden der Technischen Universität München sowie der Ludwig-Maximilians-Universität je 1.100 TiB an nutzbarer Cloud Storage Kapazität sowie weitere 650 TiB ISAR Cloud Storage kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Der Dienst kann erst ab einer Abnahmemenge von 2 TiB aufwärts für mindestens 1 Jahr genutzt werden. Bis 2 TiB wird der gebuchte, nicht der belegte Speicher abgerechnet.
Die dienstspezifischen Richtlinien für
sind zu beachten.
Dieser Dienst wird den folgenden Nutzerklassen zur Verfügung gestellt. Hierbei sind von den einzelnen Nutzerklassen folgende Gebühren zu tragen:
Nutzerklasse | Kostensatz |
---|---|
1 | Grundversorgung, darüber hinaus Selbstkosten |
2 | Selbstkosten (Betriebs- + Investitionskosten) |
3 | Selbstkosten (Betriebs- + Investitionskosten) |
4 | Selbstkosten (Betriebs- + Investitionskosten) |
5 | Nicht verfügbar |
6 | Nicht verfügbar |
Für die Nutzerklasse (1) übernimmt das LRZ die Beschaffung und den Betrieb der notwendigen Infrastruktur für eine definierte Grundversorgung. Übersteigt die aktuelle Nutzung diese Grundversorgung, muss die betreffende Institution für die Mehrleistung die Selbstkosten, also Investitions- und Betriebskosten, übernehmen.
Im Standardfall wird der durchschnittliche monatliche, vom Kunden TATSÄCHLICH GENUTZTE Speicherplatz abgerechnet. Die Rabattstufen hängen von der genutzten Speichermenge ab. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich zu Beginn des Folgejahres.
Für die Service Option ISAR fallen die Gebühren der Speicherklasse Standard an.
Speicherklasse: Standard, ISAR | Speicherklasse: Premium | ||||
---|---|---|---|---|---|
Speichermenge | Rabatt | Betriebskosten | Selbstkosten | Betriebskosten | Selbstkosten |
bis 100 TiB | 0% | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
ab 100 TiB | 20% | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
ab 250 TiB | 40% | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
ab 500 TiB | 60% | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
ab 1.000 TiB | 70% | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
ab 1.500 TiB | 80% | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
Ab einem gewissen Umfang kann der Kunde die benötigte Hardware nach den Vorgaben des LRZ auch selbst beschaffen und finanzieren. In diesem Fall werden nur Gebühren für den Betrieb in geeigneter Weise, in der Regel auf Basis des Bruttospeicherplatzes der gekauften Hardware, verrechnet. Die wesentlichen Faktoren, die in die Betriebsgebühren eingehen, sind die Kosten für Wartung, Energie (Strom und Klima), Stellplatz und Administration.
Für den Zugriff auf CIFS Filesysteme von Clients aus muss beim Kunden eine Windows Client Access Lizenz (CAL) vorliegen. Die korrekte Lizenzierung der Clients liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
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