Lizenzpflichtige Software

Verwendung lizenzpflichtiger Software in der LRZ Compute Cloud

Wenn Sie lizenzpflichtige Software (Windows, Office, MATLAB, etc.) einsetzen wollen, so müssen Sie sich selbst um gültige Lizenzen kümmern. Dazu gehört auch, das Lizenzmodell Ihres Lizenzgebers daraufhin zu prüfen, unter welchen Umständen seine Lizenzen überhaupt auf einer gemieteten VM eingesetzt werden dürfen. Die Microsoft Campuslizenz die von einigen Hochschulen (z.B. TUM) abgeschlossen wurde, und auch das Volumenlizenzprogramm Microsoft Select-Plus, über das MS Kauflizenzen erworben werden können, decken unserer Ansicht nach die Cloud-Nutzung nicht ohne Weiteres ab! So z.B. benötigen Sie für Windows Desktops OEM-Lizenzen, ggf. VDA-Lizenzen die teilweise nicht via Select-Plus erhältlich sind und für Windows Server eigene Serverlizenzen. Die Verpflichtung zum Nachweis der Lizenzierung (dazu gehört das Aufbewahren der Rechnung des Händlers sowie die Dokumentation, welcher VM die lizenzierte Software zugewiesen ist) liegt bei Ihnen. Der Nachweis wird benötigt, wenn der Lizenzgeber (z.B. Microsoft) ein Audit in Ihrer Hochschule durchführt, wozu er jederzeit und auch ohne begründeten Verdacht berechtigt ist.

Sollten Sie konkrete Fragen bezüglich Softwarelizenzen haben, kontaktieren Sie bitte die Lizenz-Gruppe des LRZ über den LRZ Servicedesk.